Heizungsförderung neu geregelt: Was seit dem 21. Juli gilt

Der KfW-Zuschuss 458 ist zurück — mit veränderten Boni, niedrigeren Höchstbeträgen und einer Uhr, die im Halbjahrestakt läuft.

Förderung · 12. August 2026 · baufiwerk Redaktion

Wer in diesem Sommer eine neue Heizung beantragen wollte, stand vor verschlossenen Türen: Wegen der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude nahm die KfW bis zum 20. Juli 2026 keine neuen Anträge an. Seit dem 21. Juli 2026 läuft die Heizungsförderung wieder — allerdings zu neuen Konditionen. Für manche Haushalte fällt der Zuschuss deutlich höher aus als zuvor, für andere spürbar niedriger. Wir ordnen ein, was sich geändert hat und was daraus für Ihre Finanzierung folgt.

Was sich geändert hat

Die Grundstruktur bleibt: Es gibt eine Grundförderung, dazu kommen Boni, und die Summe ist gedeckelt. Verschoben haben sich die Stellschrauben.

  • Grundförderung: unverändert 30 Prozent der förderfähigen Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum.
  • Förderfähige Kosten: für die erste Wohneinheit gesenkt von 30.000 auf 28.000 Euro. Bei mehreren Wohneinheiten kommen 15.000 Euro je zweiter bis sechster Einheit hinzu, danach 8.000 Euro je weiterer Einheit.
  • Maximaler Zuschuss: bei der höchsten erreichbaren Förderquote von 80 Prozent derzeit 22.400 Euro.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: für den frühzeitigen Tausch alter Heizungen von 20 auf 16 Prozent gesenkt.
  • Einkommensbonus: neu gestaffelt — 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro.
  • Neuer Familienzuschlag: lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro reduziert.
  • Weggefallen: der Effizienzbonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro.

Alle Werte: Stand 12. August 2026. Für Förderanträge, die vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden, gelten weiterhin die vorherigen Regeln. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag in der Hand hält, kann sie weiter nutzen — dann allerdings zu den neuen Bedingungen.

Wer profitiert — und wer verliert

Die Reform verteilt um. Haushalte mit niedrigem Einkommen und Familien mit Kindern stehen durch den höheren Einkommensbonus und den neuen Familienzuschlag in vielen Fällen besser da als vorher. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen oberhalb von 50.000 Euro erhalten dagegen keinen Einkommensbonus mehr und verlieren zusätzlich die weggefallenen Boni — hier können mehrere tausend Euro Unterschied zusammenkommen.

Rechnen Sie deshalb nicht mit Erfahrungswerten aus dem Bekanntenkreis. Zwei Nachbarn mit identischer Wärmepumpe können heute sehr unterschiedliche Zuschüsse erhalten.

Die Uhr läuft im Halbjahrestakt

Der wichtigste Punkt für die Planung: Die Förderung wird bis 2030 schrittweise zurückgefahren. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro — von 28.000 Euro heute auf 27.250 Euro ab Februar 2027 und weiter bis 22.000 Euro ab August 2030. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte und entfällt Mitte 2028 ganz.

Für Wärmepumpen ist zudem ab dem ersten Quartal 2027 eine Absenkung der Grundförderung auf 15 Prozent vorgesehen; ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent soll dies bei Geräten aus EU-Produktion ausgleichen. Wer ohnehin tauschen will, hat also einen sachlichen Grund, nicht unnötig zu warten — aber keinen Grund zur Hektik: Ein überstürzt geplantes Vorhaben kostet schnell mehr, als der halbjährliche Abschlag ausmacht.

Was heißt das für Ihre Finanzierung?

Ein Zuschuss ist kein Ersatz für eine Finanzierung, sondern ein Baustein darin. Drei Punkte sind in der Praxis entscheidend.

Erstens die Reihenfolge. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Sie brauchen zuerst eine Bestätigung zum Antrag von einem Fachunternehmen oder einer zugelassenen Energieeffizienz-Expertin, dann einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage in Kraft tritt, und stellen erst danach den Antrag über das KfW-Kundenportal. Wer diese Reihenfolge umdreht, verliert den Anspruch — unabhängig davon, wie förderfähig das Vorhaben inhaltlich wäre.

Zweitens die Lücke. Selbst im günstigsten Fall bleibt ein erheblicher Eigenanteil, und der Zuschuss fließt erst nach Umsetzung und Nachweis. Dazwischen liegt ein Zeitraum, den Sie überbrücken müssen. Dafür kommen ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit der KfW, ein Modernisierungsdarlehen oder — bei größeren Vorhaben — eine grundpfandrechtlich besicherte Lösung in Betracht.

Drittens der Zusammenhang mit dem Rest. Steht bei Ihnen ohnehin die Anschlussfinanzierung an, gehören Heizungstausch und Umschuldung auf denselben Tisch. Eine gemeinsam kalkulierte Lösung ist häufig günstiger als zwei getrennte Verträge, weil Restschuld und Modernisierungsbedarf zusammen bewertet werden.

Was Sie jetzt tun können

Klären Sie zuerst, in welche Einkommensstufe Ihr Haushalt fällt und ob der Klimageschwindigkeitsbonus für Ihre alte Anlage in Frage kommt. Daraus ergibt sich Ihr realistischer Zuschuss — und erst daraus die Summe, die tatsächlich finanziert werden muss. Genau diese Rechnung stellen wir im kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen auf: unverbindlich; der Vergleich startet SCHUFA-neutral.

Kostenloses Erstgespräch


Quellen: KfW (Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, Programm 458) sowie ADAC-Förderübersicht, Stand Juli/August 2026. Förderkonditionen, Programmnummern und Fristen ändern sich häufig — maßgeblich ist stets die aktuelle Förderrichtlinie der KfW zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, keine Anlage- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Programme können sich ändern — Stand: 12. August 2026.