Renovierung & Umbau
- Sanierung oder Modernisierung der eigenen Immobilie
- Wertsteigerung wird bei der Beleihung berücksichtigt
- Kombinierbar mit KfW-Förderung
Ihre — teils oder ganz abbezahlte — Immobilie ist gebundenes Vermögen. Mit einer Kapitalbeschaffung machen Sie daraus freies Kapital: durch die Absicherung über eine Immobilie häufig zu günstigeren Konditionen als bei unbesicherten Ratenkrediten, und mit frei wählbarem Verwendungszweck.
Das freigesetzte Kapital können Sie grundsätzlich frei einsetzen — die Bank will den Zweck kennen, schreibt ihn aber nicht eng vor.
Die Bank ermittelt den Beleihungswert Ihrer Immobilie — meist etwas vorsichtiger als der Marktwert. Bis etwa 60–80 % dieses Werts, abzüglich noch laufender Darlehen, kann neu beliehen werden. Eine lastenfreie Immobilie im Wert von 500.000 € bietet damit schnell sechsstelligen Spielraum.
Als Sicherheit wird eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen — oder eine bereits bestehende wiederverwendet. Sie bleiben uneingeschränkt Eigentümer; die Grundschuld gibt der Bank lediglich ein Verwertungsrecht für den Fall, dass das Darlehen nicht bedient wird.
Weil die Bank eine werthaltige Sicherheit hat, zahlen Sie Immobilien- statt Konsumzinsen — je nach Beleihung, Bonität und Bank können die Konditionen günstiger ausfallen als bei einem unbesicherten Ratenkredit. Bei größeren Summen und längeren Laufzeiten summiert sich das erheblich.
Sie tilgen wie bei einer klassischen Baufinanzierung in festen Raten mit wählbarer Zinsbindung. Höhe der Rate, Tilgungssatz und Sondertilgungsrechte stimmen wir auf Ihre Situation ab.
Eine Kapitalbeschaffung ist rechtlich eine Immobilienfinanzierung — entsprechend prüft die Bank Objekt und Bonität. Die wichtigsten Punkte: